Mikrochipung nach EU-Recht
Die Mikrochipung von Hunden, Katzen und Frettchen, die zwischen EU-Mitgliedstaaten reisen, ist durch die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren ohne Erwerbszweck vorgeschrieben. Die Verordnung legt eine grundlegende Regel fest: Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert werden. Diese Reihenfolge ist nicht willkürlich – der Mikrochip stellt die dauerhafte, eindeutige Kennung bereit, die das Tier mit seinem Impfpass verlinkt. Erhält ein Tier eine Tollwutimpfung, bevor es mikrochippt ist, zählt diese Impfung für Reisen in der EU nicht, und die Impfserie muss nach der Mikrochipung wiederholt werden.
Die im EU-Heimtierpass oder, bei Reisen aus dem Vereinigten Königreich, im Veterinärzertifikat eingetragene Mikrochipnummer muss genau mit dem vom Tier ausgelesenen Chip übereinstimmen. Abweichungen können dazu führen, dass ein Tier an einer Grenzübergangsstelle die Einreise verweigert wird oder unter Quarantäne gestellt wird.
Der ISO-Standard: Was 11784 und 11785 bedeuten
EU-Vorschriften sehen vor, dass konforme Mikrochips den ISO-Standards 11784 und 11785 entsprechen müssen. Diese beiden Standards arbeiten zusammen:
- ISO 11784 definiert die Struktur des auf dem Chip gespeicherten Codes – eine 15-stellige Nummer, bei der die ersten drei Ziffern den Herstellungslandcode darstellen (z. B. 276 für Deutschland, 250 für Frankreich, 724 für Spanien) und die übrigen Ziffern die eindeutige Tierkennung bilden.
- ISO 11785 definiert die technische Spezifikation für die Kommunikation des Transponders – die Radiofrequenz (134,2 kHz), die Modulationsmethode und das Datenübertragungsprotokoll. Dieser Standard gewährleistet, dass konforme Chips von konformen Scannern unabhängig vom Hersteller ausgelesen werden können.
Zusammen gewährleisten diese Standards die Interoperabilität in der EU und zwischen Ländern, die am internationalen Heimtierreisesystem teilnehmen. Alle Scanner an EU-Grenzübergangsstellen müssen in der Lage sein, ISO-11784/11785-Transponder auszulesen.
Ältere Mikrochips – besonders solche mit 125-kHz-Frequenz, die manchmal bei Tieren zu finden sind, die vor der weitverbreiteten Einführung von EU-Standards mikrochippt wurden – können möglicherweise nicht von Standard-ISO-Scannern ausgelesen werden. Wenn Sie unsicher sind, ob der Chip Ihres Tieres ISO-konform ist, bitten Sie Ihren Tierarzt, dies zu überprüfen und festzustellen, ob er lesbar ist, bevor Sie reisen.
Länder- und regionsspezifische Mikrochipungsanforderungen in der EU
Während die EU-Verordnung 576/2013 den grenzüberschreitenden Verkehr regelt, haben einzelne EU-Mitgliedstaaten ihre eigene nationale Gesetzgebung, ob die Mikrochipung für Haustiere, die das Land nie verlassen, obligatorisch ist. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.
Deutschland
Deutschland hat keine Bundesgesetzgebung, die die Mikrochipung aller Hunde zwingend vorschreibt, aber einzelne Bundesländer haben die Befugnis, ihre eigenen Regeln festzulegen. Mehrere deutsche Bundesländer – darunter Hamburg und Teile Bayerns – haben obligatorische Mikrochipungsbestimmungen für Hunde eingeführt. Praktisch gesehen mikrochippen nahezu alle verantwortungsvollen Züchter und Rettungsorganisationen in Deutschland Hunde standardmäßig, und das deutsche Haustierregister (TASSO e.V. und FINDEFIX) ist weit verbreitet. Katzen unterliegen keiner bundesweiten Mikrochipungspflicht in Deutschland, obwohl einige Gemeinden lokale Regelungen eingeführt haben.
Frankreich
Frankreich hat eines der umfassendsten nationalen Mikrochipungssysteme in der EU. Nach französischem Recht (Code rural et de la pêche maritime) ist die Kennzeichnung von Hunden und Katzen obligatorisch. Hunde, die nach dem 6. Januar 1999 geboren wurden, und Katzen, die nach dem 1. Januar 2012 geboren wurden, müssen durch Tätowierung oder durch ISO-konformen Mikrochip gekennzeichnet sein. In der Praxis hat die Mikrochipung die Tätowierung weitgehend als bevorzugte Methode ersetzt. Alle gekennzeichneten Tiere müssen in der nationalen Datenbank (I-CAD – Identification des Carnivores Domestiques) registriert werden, die von der Société Centrale Canine verwaltet wird. Die Nichtidentifizierung eines Hundes oder einer Katze kann zu einer Geldstrafe führen und das Tier gilt als herrenloses Tier.
Spanien
Spanien schreibt die Mikrochipung von Hunden durch das Königliche Dekret 1084/2009 und nachfolgende regionale Rechtsvorschriften vor. Spaniens siebzehn autonome Gemeinschaften haben jeweils ihre eigenen Tierschutzgesetze, aber alle schreiben vor, dass Hunde mikrochippt und registriert werden müssen. Die meisten autonomen Gemeinschaften haben diese Anforderung auf Katzen ausgeweitet. Jede Gemeinschaft führt ein eigenes regionales Register, und es gibt eine zentrale nationale IACMA-Datenbank, die Registrierungen zusammenfasst. In Barcelona (und Katalonien allgemeiner) müssen Katzen nach dem katalanischen Tierschutzgesetz mikrochippt und registriert werden. Unidentifizierte Tiere, die auf der Straße gefunden werden, können rechtlich als verlassen angesehen werden und können nach einer obligatorischen Wartezeit neu platziert werden.
Wie Mikrochipung funktioniert
Ein Mikrochip ist ein passiver Radiofrequenz-Identifizierungs- (RFID) Transponder – er hat keine Batterie und sendet unabhängig kein Signal. Er ist in biokompatibles Glas eingekapselt, etwa so groß wie ein Reiskorn. Der Chip wird von einem Tierarzt oder geschulten Fachmann mit einer sterilen, vorgeladenen Nadel subkutan (unter der Haut) implantiert. Die Standard-Implantationsstelle für Hunde und Katzen in der EU ist die linke Halsseite knapp unter der Hautoberfläche – obwohl Chips historisch zwischen den Schulterblättern platziert wurden und viele ältere Tiere Chips an dieser Position haben.
Wenn ein tragbarer Scanner über dem Chip vorbeigeführt wird, sendet er ein niederfrequentes Radiosignal aus, das den Chip kurzzeitig aktiviert und veranlasst, seinen eindeutigen 15-stelligen Code zu übertragen. Der ganze Prozess dauert einen Bruchteil einer Sekunde und ist schmerzlos. Die Implantation des Chips dauert nur wenige Sekunden, ist nicht schmerzhafter als eine Standard-Impfung und erfordert bei den meisten Tieren keine Sedation oder Anästhesie.
Ein verlorenes Haustier finden
Mikrochipung ist nur so nützlich wie der damit verknüpfte Datenbankeintrag. Wenn ein verlorenes oder streundendes Tier gefunden wird, führt der Finder oder eine Rettungsorganisation einen Scan durch, um das Tier zu überprüfen. Wenn ein Chip gefunden wird, wird die relevante nationale Datenbank kontaktiert, um den Besitzer zu identifizieren. Dieses System funktioniert nur, wenn:
- Der Chip in der relevanten nationalen Datenbank für den richtigen Besitzer registriert ist
- Die Kontaktdaten des Besitzers in der Datenbank aktuell sind
- Der verwendete Scanner mit der Chip-Frequenz kompatibel ist
Registrierungsgebühren und -verfahren unterscheiden sich je nach Land – in einigen Fällen ist die Registrierung in der Mikrochipgebühr enthalten, in anderen muss sie vom Besitzer separat über die Website der nationalen Datenbank vorgenommen werden. In Deutschland bietet TASSO e.V. eine kostenlose Registrierung an. In Frankreich ist die I-CAD-Registrierung obligatorisch und wird vom implantierenden Tierarzt durchgeführt. In Spanien sind Tierärzte verpflichtet, Registrierungsdetails zum Zeitpunkt der Implantation an die regionale Datenbank zu übermitteln.
Ihre Daten aktualisiert halten
Ein Umzug, eine Telefonnummernänderung oder die Vermittlung eines Tieres erfordern eine Aktualisierung der Mikrochip-Datenbank – dies geschieht nicht automatisch. Die Nichtaktualisierung der Kontaktdaten ist der häufigste Grund, warum die Mikrochipung verlorene Tiere nicht mit ihren Besitzern wieder vereint. Kontaktieren Sie direkt das relevante nationale Register (TASSO oder FINDEFIX in Deutschland, I-CAD in Frankreich, das relevante regionale Register in Spanien), um Ihre Informationen zu aktualisieren. Wenn Sie Ihr Tier vermittelt haben, müssen normalerweise sowohl der bisherige als auch der neue Besitzer an der Übertragung der Registrierung beteiligt sein.
Wenn Sie unsicher sind, in welcher Datenbank der Chip Ihres Tieres registriert ist – besonders wenn Sie aus einem anderen Land gezogen sind – kann Ihr Tierarzt Ihnen helfen, die Registrierung über internationale Suchdienste wie PetMaxx oder das Europäische Haustiernetzwerk zu verfassen.
